Voraussetzungen für die staatliche Förderung
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Unternehmen (sofern die Bedingungen der „De-minimis“-Beihilfe erfüllt sind)
- freiberuflich Tätige
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
- sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften)
Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Bestandsanlage, die seit mindestens zwei Jahren betrieben wird.
- Die Maßnahmen müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt und dokumentiert werden.
- Die Durchführung muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
- Es dürfen keine anderen öffentlichen Fördermittel für dieselbe Maßnahme in Anspruch genommen werden.
- Pro Heizung kann jede einzelne förderfähige Maßnahme nur einmal beantragt werden.